Weitverbreitete Irrtümer über die Existenz des Lazarus-Orden
Weil leider im Internet eine große Anzahl von falschen Angaben existieren - sogar in der Wikipedia - ist es sehr dringend notwendig darüber zu informieren, dass der Militärische und Hospitalische Orden des Heiligen Lazarus, kurz genannt Lazarus-Orden, niemals aufgelöst wurde und ununterbrochen besteht . Hier sind 11 Irrtümer aufgeführt, welche im großen Ausmasse verbreitet werden. |
Irrtum 1. "Der Lazarusorden wurde schon im Jahre 1489 durch eine Bulle von Papst Innozenz VIII. mit dem Johanniterorden vereinigt"
Die Bulle "Nos Igitur" vom 28. März 1489 verfügte die Vereinigung des Grabesritterordens, der Lazariter und anderer mit den Johannitern.
Tatsächlich bestand damals der Lazarusorden in zwei voneinander völlig getrennten Zweigen:
a) Das Priorat von Capua. Es befand sich in einem Vasallenstaat des Heiligen Stuhles; sein Oberhaupt nannte sich jeweils „Meister des Lazarusordens von Jerusalem hier und jenseits des Leuchtturms". Nach den Quellen zu schließen, ist die „Vereinigung" der Güter und Mitglieder des Ordens, die dem Priorat Capua unterstanden, in Form einer Ablöse in Bargeld erfolgt. Tatsächlich war von einer Einverleibung des Lazarusordens (Zweig Capua) in den Johanniterorden keine Rede. Darüber hinaus stelle Papst Leo X. in seiner Bulle vom 12. März 1517 über Verlangen von Kaiser Karl V. den Orden in den Staaten dieses Herrschers ausdrücklich wieder her.
Außerdem nannte sich der Prior von Capua später „Generalmeister des Lazarusordens von Jerusalem im Königreich Sizilien und an allen anderen Orten", was beweist, daß nicht einmal im Bereich des Kirchenstaates die Unionsbulle von 1489 durchgeführt worden war. Auch gewährte Papst Paul V. am 9. Februar 1565 in seiner Bulle „Inter Assiduas" dem Lazarusorden (Zweig Capua) verschiedene Privilegien.
b) Jener Ordenszweig, der der Magistralkommende Boigny unterstand (zu ihm gehörte der europäische Gesamtorden, ausgenommen die Jurisdiktionsgebiete des Kirchenstaates und des Königs von Spanien) realisierte den Zusammenschluß mit den Johannitern gleichfalls nicht. Zwar versuchten die Johanniter bis 1544 hartnäckig, die päpstliche Bulle durchzusetzen, bis sich schließlich das Parlament zu Paris am 16. Februar 1547 entschloß, diese Versuche zu unterbinden. Der Lazarusorden wählte dafür seinen Großméister aus den Reihen der Johanniter. Der Papst erkannte die Nichtdurchführung seines Unionsdekrets auch offiziell durch den Kardinallegaten Trivulce an. Im Jahre 1603 ergab sich aus dem zwischen dem Heiligen Stuhle und dem französischen König abgeschlossenen Konkordat (Leo X. und Franz I.), daß der Großmeister des Lazarusordens, der die Würde eines Prälaten innehatte, vom König von Frankreich bestellt werden konnte. Aus dieser Sachlage heraus beanspruchte König Heinrich IV. am 7. September 1604 für sich, die Großmeisterwürde im Lazarusorden sei zu „sa disposition".
Folgerung: Das Ergebnis der Bulle von 1489 war die Bestätigung und Festigung der Tatsache des Bestandes beider Lazarusorden (Capua und Boigny), wobei der Zweig Capua seit 1517 sowohl über die Ordensniederlassungen im Kirchenstaat als auch über jene im Bereich der spanischen Krone verfügte. Der Zweig Capua des Lazarusordens wirkte sehr stark in den mitteleuropäischen Raum, auch nach seiner Vereinigung mit dem Mauritiusorden. Boigny herrschte über den weltweiten Rest.
Irrtum 2. „Der Orden wurde im Jahre 1572 von Papst Gregor XIII. aufgelöst, der den Lazarusorden dem Mauritiusorden anschloß und daraus den ,Orden des Heiligen Mauritius und Lazarus` bildete."
1565 war Giannoto Castiglione von Papst Pius V. zum Großmeister des Lazarusordens (Zweig Capua) ernannt worden, der in den Staatsgebieten Karls V. weiterbestanden hatte.
Am 16. September 1572 gründete Papst Gregor XVI. mit seiner Bulle „Pro Commissa" den Mauritiusorden, dessen Großmeister der Herzog von Savoyen, Emanuel Philibert, wurde, und am 13. November des Jahres 1572 ging der Lazarusorden (Zweig Capua) im neuen „Orden des Heiligen Mauritius und Lazarus" auf. Die Güter — wohl ausgenommen jene, die im Herrschaftsbereich des Königs von Spanien lagen — fielen gleichfalls dem neuen Orden zu.
Der Lazarusorden in Frankreich (Zweig Boigny des Ordens) unter seinem Großmeister Michel de Seurre wies den Versuch seiner Absorbierung durch den neuen Mauritius- und Lazarusorden energisch zurück. Das Ansinnen des Herzogs von Savoyen wurde im Generalkapitel vom 9. Mai 1578 mit Unterstützung von König Heinrich III. abgelehnt.
Es gab nun zwei voneinander völlig verschiedene Orden unter dem Namen „St. Lazarus":
a) den Lazarusorden (Zweig Boigny) mit Magistralsitz Boigny, unter dem Schutz der Könige von Frankreich, der im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts noch Gegenstand zahlreicher päpstlicher Bullen und Edikte der Könige von Frankreich wurde, und
b) den Orden des Heiligen Mauritius und Lazarus (hervorgegangen aus dem Zweig Capua des alten Lazarusordens), der seinen Bestand unter den Großmeistern aus dem Hause Savoyen, den späteren Königen von Italien, bis zum heutigen Tage fortsetzt, und naturgemäß Gegenstand des besonderen Interesses des Lazarusordens ist und hier wieder vornehmlich jener Großpriorate, die ihm geographisch, historisch und dynastisch am nächsten stehen.
Irrtum 3. „Der Lazarusorden wurde durch Papst Clemens VIII. im Jahre 1603 endgültig aufgelöst."
Die Bulle vom 13. November 1572, die die Union zwischen Mauritius- und Lazarusorden verursachte, hatte den Ordensbesitz auf den Territorien des spanischen Königs ausdrücklich ausgenommen. Clemens VIII. bezieht sich am 10. September 1603 auf diese Besitztümer und überträgt sie neuerdings dem Mauritius- und Lazarusorden. Das bestätigt bloß abermals, daß sich die Bulle von 1572 ausschließlich auf den 1517 in den Gebieten Karls V. gelegenen Zweig Capua des Lazarusordens bezogen hatte.
Irrtum 4. „Der Lazarusorden wurde im Juli 1608 von König Heinrich IV. aufgelöst."
Im Juli 1608 wurde tatsächlich in Fontainebleau Heinrich IV. ein Entwurf zur Auflösung des Lazarusordens vorgelegt, doch vom König niemals unterzeichnet.
Im Gegenteil: Am 29. Mai des Jahres 1609 bestätigt König Heinrich IV. in einem Brief an Großmeister Philippe de Nérestang die Rechte des Ordens über alle seine „Commanderies, Prieurés, biens et possessions, appartenances et dépendances du dit Ordre de Saint-Lazare ..." Ein ähnlicher Brief liegt von König Ludwig XIII. an Großmeister Claude de Nérestang vom 26. Oktober 1612 vor.
Irrtum 5. „Der Lazarusorden wurde erst im Jahre 1608 in Form des Ordens Notre-Dame du Mont-Carmel et Saint-Lazare de Jérusalem gegründet."
Der Lazarusorden hatte sich während der Regierungszeit von König Heinrich IV. (1589-1610) stets der besonderen Gunst des Herrschers erfreut. Der König, der am 16. Februar 1607 den Orden von „Notre-Dame du MontCarmel" gründete, bestellte am 4. April desselben Jahres den Großmeister des Lazarusordens, Philibert Marquis de Nérestang auch zum Großmeister des neuen Karmelordens „comme vous l'étes de celui de Saint-Lazare" — so wie Philibert eben auch Meister der Lazariter war. Es handelte sich eindeutig um eine gemeinsame großmeisterliche Würde über zwei voneinander völlig unabhängige Orden. Die Unterscheidung tritt auch in den „lettres du Roi de France" vom 26. Oktober 1612 und vom 29. Mai 1609 klar zutage.
Das Reglement von König Ludwig XVI. vom 21. Jänner 1779 geht auf diese Unterscheidung in allen Einzelheiten ein. Nach der Schließung der Ecole Royale Militaire im Jahre 1788 wurde der Orden von Notre-Dame du Mont-Carmel auch nicht mehr verliehen, wohingegen der Graf der Provence, — der spätere König Ludwig XVIII. — den Lazarusorden auch im Exil weiter verlieh (so an Zar Paul I. von Rußland oder an König Gustav VI. von Schweden).
Irrtum 6. „Der Lazarusorden kann seit 1788 nicht mehr verliehen werden."
Man bezieht sich dabei auf eine Verordnung vom 16. April 1824, die aber ausschließlich den Orden von Notre-Dame du Mont-Carmel betrifft, wie aus dem Text eindeutig hervorgeht. 1797 lehnte es der Graf der Provence (der spätere König Ludwig XVI.) ab, neue Karmelritter zu ernennen; im Gegensatz dazu kreierte er nach 1788 sehr wohl neue Lazarusritter.
Irrtum 7. „Der Lazarusorden wurde während der Französischen Revolution aufgelöst."
Die Revolution machte tatsächlich mit allen Orden „table rase" und löste alle derartigen Vereinigungen durch Dekret vom 30. Juli 1791 auf. Bloß hatte die Entscheidung der Revolutionsregierung keine rechtlichen Folgen, weil die Nationalversammlung von 1791 nicht das Recht hatte, einen Orden aufzuheben, der keine Einrichtung der französischen Regierung war. Wäre der Beschluß von damals gültig, gäbe es auch keinen Adel mehr, keinen Malteserorden, kein königliches Haus von Frankreich, keine Kongregationen, keine religiösen Orden...
Darüber hinaus bestand der Graf der Provence, der spätere König Ludwig XVIII. (und Bruder von König Ludwig XVI.), auf seinem Recht und nahm im Exil zahlreiche Ernennungen von Lazarusrittern vor, so auch Zar Paul I. von Rußland. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang natürlich auch die Tatsache, daß Paul I. auch Großmeister des Malteserordens war. Durch seine Ernennungen im Exil betonte der spätere König Ludwig XVIII. auch besonders den internationalen Charakter des Lazarusordens.
Irrtum 8. „Der Lazarusorden hat mit der Restauration von 1814 zu bestehen aufgehört."
Die Restauration von 1814 stellte auch alle alten Einrichtungen — von der Monarchie bis zum Adel — wieder her. Der Almanach Royal führt bis zum Jahre 1830 selbstverständlich auch den Lazarusorden an. Allerdings kam der Orden nicht mehr in den Besitz seiner ehemaligen Liegenschaften: der König brauchte die Güter des Ordens für andere Zwecke.
Im Jahre 1824, mit dem Tode von König Ludwig XVIII., wird König Karl X. Protektor des Ordens, und der Almanach Royal erwähnt ihn auch als solchen. Der Lazarusorden wird 1830 — mit dem Ende der Herrschaft der Bourbonen — zum letzten Male darin erwähnt.
Irrtum 9. „Der Lazarusorden wurde durch die Charta von 1830 aufgelöst."
Die Charta vom 9. August 1830 stellt lediglich fest, daß die Ehrenlegion bestehen bleibt. Von einer Auflösung des Lazarusordens erwähnt König Louis-Philippe kein Wort.
Irrtum 10. „Der Lazarusorden wurde durch Dekret von König Louis-Philippe aufgelöst."
Der einzige offizielle Orden der Julimonarchie war tatsächlich die „Légion d'Honneur". Aber der König hat weder die königlichen Orden aufgelöst noch jene, die unter dem historischen Protektorat der Könige von Frankreich standen. Ausdrücklich aufgelöst wurden hingegen alle Orden, die „infolge der Ereignisse von 1814 und 1815 gegründet worden waren", worunter der Lazarusorden wahrlich nicht fiel.
Irrtum 11.„Der Lazarusorden hat zwischen den Jahren 1830 und 1910 nicht bestanden.
Diese Behauptung ist eine der am häufigsten vorgebrachten Falschmeldungen.
Im Jahre 1830 umfaßten die Lazarusritter eine nicht unbeachtliche Zahl, aber ihren tatsächlichen Protektor — König Karl X. — hatten sie verloren, und König Heinrich V., der erbliche Protektor, war noch ein Kind.
In dieser Zeit wandten sich die Lazarusritter wieder an ihren ursprünglichen Protektor, den Patriarchen von Jerusalem (genauer: den griechischmelkitischen, also unierten Patriarchen von Antiochien und Jerusalem), der damals — gerade rechtzeitig — vom türkischen Sultan nach Intervention des Kaisers von Österreich die volle Jurisdiktionsgewalt über die Angehörigen seiner Kirche erhalten hatte.
Im Jahre 1841, anläßlich des Besuches von Patriarch Maximos III. Mazloum in Paris, kam der Orden wieder unter das Protektorat der melkitischen Patriarchen. Unter allen ihm nachfolgenden Patriarchen wurden — wenn auch in kleiner Zahl — Ernennungen von Lazarusrittern vorgenommen (einige Namen werden im Abschnitt der Ordensgeschichte von 1830 bis 1910 angeführt). Außerdem bestanden die erblichen Kommenden von de la Motte des Murs und Saint-Frangoise de Bailleul in ununterbrochener Reihenfolge weiter, was allein schon die völlig ungebrochene Kontinuität des Lazarusordens — bis zum heutigen Tage — beweist.
Quelle: Auszug aus dem Werk "Memento", Autor: † Erich Feigl, herausgegeben vom Kanzleramt des Grosspriorates von Österreich des Ordre Militaire et Hospitalier de Saint-Lazare de Jerusalem, Wien, 1978, Seiten 44 bis 49.
Letzte Aktualisierung am 14.12.2017
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